Sind Fristen zu beachten?

Der gesetzliche Rahmen zur Wahl eines neuen Betriebsrats ist eng – das kann erleichternd sein, da man sich „nur“ an, vorgegebene Abläufe zu halten hat. Auf der anderen Seite kann aber genau das zum Problem werden, wenn man diese Abläufe mal nicht richtig einhält – z. B. wenn es um bestimmte Fristen geht:
So gibt es zum Einen strenge, gesetzliche Fristen, an die man sich bei der Wahl zu halten hat, zum Anderen gibt es aber auch „eigene“ Fristen, die man sich bei der Organisation der Wahl selbst setzen sollte.

Gesetzliche Fristen betreffen zum Beispiel:
- Die Dauer der gesamten Wahlzeit
- Die Bestellung des Wahlvorstandes
- Das Einreichen von Wahlvorschlägen
- usw.

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist natürlich zwingend nötig – werden diese nicht beachtet oder sogar komplett ignoriert, kann dies ggf. zur Anfechtung der Wahl führen und alles war mehr oder weniger umsonst.

Die selbst gesetzten Fristen, sind aber nicht von geringerer Bedeutung: Sie können verhindern, dass man zum Ablauf der Wahl in unnötigen Zeitdruck gerät, unter dem häufig Fehler passieren. man sollte diese eigenen Fristen also im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestenfalls so ausdehnen, dass dieser Zeitdruck zum großen Finale hin verhindert wird.

Aber lassen Sie sich nicht abschrecken – mit etwas Hintergrundwissen und einer vorausschauenden Planung zu Beginn der Betriebsratswahl ist es kein Problem, den vorgegebenen Zeitplan einzuhalten und einen eigenen Zeitrahmen abzustecken.

Informieren Sie sich hier näher über gesetzliche Fristen und lassen Sie sich bei der Erstellung ihres eigenen Zeitplans helfen.
www.betriebsratswahlen.de
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