Wahlfehler und ihre möglichen Folgen
Natürlich können einem gerade bei einem stark reglementierten Verfahren wie der Betriebsratswahl schnell Fehler unterlaufen da wird vielleicht jemand als wahlberechtigt erklärt, der es nicht ist, es wird jemand als Kandidat aufgestellt, der vielleicht nicht alle Voraussetzungen zur Kandidatur erfüllt, oder man vertippt sich lediglich bei der Erstellung des Wahlausschreibens. Alles mögliche Fehlerquellen, die Ihnen in dem aufwändigen Wahlverfahren eventuell nicht sofort auffallen. Doch auch hier gilt: Ruhe bewahren! Selbstverständlich können gewisse Fehler zur Anfechtung, und in ganz seltenen Fällen sogar zur Nichtigkeit der Wahl führen doch bis dahin muss schon einiges passieren. Trotzdem ist das Beschaffen von Informationen und das Aneignen von entsprechen-
dem Hintergrundwissen unabdingbar, um eben solche Fehlerquellen überhaupt zu kennen und ausschließen zu können. Verfügen Sie diesbezüglich über ein fundiertes Grundwissen, kann Ihnen jedoch kaum noch etwas passieren und die fehlerfreie Durchführung der Wahl ist nahezu gewährleistet. Am besten besuchen Sie eine Schulung zu diesem Thema.
Unser Hinweis:
Auch der Wahlvorstand, der für die Organisation und die Kontrolle der Wahldurchführung zuständig ist, verfügt bereits über einen Schulungsanspruch! Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Schulungsmöglichkeiten.
Informieren Sie sich hier näher über mögliche Wahlfehler und deren Vermeidung:
www.betriebsratswahlen.de
www.betriebsratswahlen.de
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