Betriebsrat Warum?
Eine Frage, die sich einige Arbeitnehmer sicherlich schon einmal gestellt haben - wofür brauchen wir eigentlich einen Betriebsrat? Was macht er für mich, welche Vorteile bietet er mir und meinen Kollegen, was sind seine Aufgaben, Rechte und Pflichten? Sollte ich mich vielleicht auch engagieren und zur Wahl stellen?
Diese und weitere Fragen haben wir Ihnen im Folgenden erläutert, und hoffen dadurch auch Ihr Interesse am Amt des Betriebsrats wecken zu können! Informieren Sie sich hier, wie wichtig die Funktion des Betriebsrats auch für Ihr Unternehmen sein kann.
Warum ist ein Betriebsrat wichtig?
„Wer gehört werden will, muss reden“ hat Altbundeskanzler Helmut Schmidt einmal gesagt. Wer reden will, braucht eine Stimme. Für die Belegschaft ist diese Stimme im Betrieb der Betriebsrat. Und dabei gilt: Mitreden lohnt sich!
Testen Sie es doch einfach aus. Was meinen Sie? Bei wie vielen der folgenden Fragen kann der Betriebsrat im Sinne der Arbeitnehmer mitreden:
| • | Der Arbeitgeber will für Arbeitnehmerin Helga S. für eine Woche Überstunden anordnen. |
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| • | Der Arbeitgeber möchte den Betrieb in ein anderes Bundesland verlagern. |
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| • | Der Arbeitgeber möchte gern Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Entlohnung einführen. |
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| • | Der Arbeitgeber möchte Arbeitnehmer Rainer T. kündigen, da er in diesem Jahr schon zum vierten Mal krank geworden ist. |
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| • | Der Arbeitgeber möchte in den Büros Überwachungs- kameras installieren, nachdem es vermehrt zu Klagen über Diebstähle gekommen ist. |
Die Antwort mag überraschen:
Der Betriebsrat kann bei all diesen Fragen mitreden, wenn auch nicht entscheiden.
Gute Gründe für die Gründung eines Betriebsrats
1. Verzicht auf einen Betriebsrat = Verzicht auf wichtige Arbeitnehmerrechte
Das Betriebsratsgremium vertritt die Interessen der Arbeitnehmer eines Betriebs und ist somit befugt, zu verhandeln und ggf. durchzusetzen. Der Verzicht auf einen Betriebsrat bedeutet also gleichzeitig auch Verzicht auf wichtige Arbeitnehmerrechte und wer verzichtet schon gerne auf einen wichtigen Teil seiner Rechte?
2. Der Betriebsrat hat bei Kündigungen ein Mitspracherecht
Der Betriebsrat muss über jede Kündigung informiert und angehört werden. Widerspricht der Betriebsrat einer Kündigung, kann er diese zwar nicht verhindern er verbessert aber die Chancen des Arbeitnehmers bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht deutlich. Wird der Betriebsrat nicht über eine Kündigung informiert, ist diese sogar unwirksam.
3. Mit Betriebsrat viel mehr Informationen
Der Betriebsrat muss in der Regel mindestens viermal im Jahr seine Arbeit öffentlich machen.
Dadurch sind die Arbeitnehmer immer auf dem aktuellsten Informationsstand - so wissen sie immer über die Abläufe in Ihrem Unternehmen Bescheid. Und wer besser Bescheid weiß, kann auch besser mitreden.
4. Der Betriebsrat kann bei Betriebsurlaub, Kurzarbeit, Arbeitszeitkonten etc. mitbestimmen
Gerade in Zeiten der Krise neigen Arbeitgeber zu Maßnahmen, die dem Unternehmen helfen sollen, diese Zeit unbeschadet zu überstehen oft auch auf Kosten der Arbeitnehmer. Dies ist mit einem Betriebsrat nicht ohne Weiteres möglich: Er hat Mitbestimmungsrechte bei vielen Maßnahmen, die ein Arbeitgeber zur Sicherung des Unternehmens in Erwägung zieht und das nicht nur in unsicheren Zeiten!
5. Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen
Der Betriebsrat hat am ehesten die Möglichkeit zu sehen, ob gesetzliche Regelungen im Betrieb eingehalten werden. Für diese Aufgabe hat er sogar - je nach betrieblicher Lage - die Möglichkeit sich speziell schulen zu lassen, um die entsprechenden Gesetze und Verordnungen auch zu kennen.
6. Der Betriebsrat kann Vorschläge für eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit machen
Der Betriebsrat hat im gesetzlichen und tarifvertraglichen Rahmen ein Mitspracherecht, wenn es um die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen geht. Dies betrifft nicht nur Fragen wie z. B. die Regeln zum Nicht-
raucherschutz und Suchtprävention, sondern darüber hinaus auch Dinge wie die Lage der täglichen Arbeitszeit, Zielvereinbarungen oder Kranken-
rückkehrgespräche. So kann der Betriebsrat z. B. auch Vorschläge für die flexible Ausgestaltung der Arbeitszeit machen, sollten damit beispielsweise Familie und Beruf für einzelne Arbeitnehmer einfacher zu vereinbaren sein.
7. Der Betriebsrat kann Einfluss auf Unternehmensstrategien nehmen
Zur Beschäftigungssicherung kann der Betriebsrat sein Mitspracherecht nutzen, um z. B. das Auslagern von Arbeit an externe Unternehmen zu verhindern oder zu fördern je nach Ausgangssituation. Er kann sogar Wege und Maßnahmen entwickeln und vorschlagen, die die Arbeitsplätze in seinem Unternehmen langfristig sichern und fördern.
8. Interessenausgleich und Sozialplan bei Personalabbau ohne den Betriebsrat geht das nicht
Der Betriebsrat kann nicht nur bei Kündigungen mitreden, er kann bei Personalreduzierungen unter bestimmten Voraussetzungen für einen Sozialplan sorgen - und ihn wenn nötig ggf. sogar erzwingen. Nur mit Betriebsrat ist umfassend gewährleistet, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer im Blick behalten werden!
9. Der Betriebsrat hat Anspruch auf Schulungen
Nur der Betriebsrat hat durch seinen gesetzlich geregelten Schulungsanspruch die Möglichkeit, sich wichtiges juristisches Wissen anzueignen, das für seine tägliche Arbeit erforderlich ist. So kann er dem Arbeitgeber auf Augenhöhe entgegentreten, denn er kennt die Rechte und Pflichten in der jeweiligen Situation. Und um beim Thema Schulung und Weiterbildung zu bleiben: Neben dem eigenen Schulungsanspruch kann der Betriebsrat auch veranlassen, dass ein Qualifizierungsbedarf der Kolleginnen und Kollegen ermittelt und bearbeitet wird. Mehr Informationen zum gesetzlichen Schulungsanspruch finden Sie hier.
10. Vor Kündigung geschützt
Der Betriebsrat als Sprachrohr der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber so manches Mal vielleicht unangenehm z. B., wenn er seinem Amt nachkommt und Maßnahmen des Arbeitgebers durch sein Mitbestimmungsrecht verhindern oder in Verhandlung eintreten möchte. Manche Mitarbeiter haben deshalb Angst vor einer Kündigung. Aber keine Sorge: Sollten Sie in den Betriebsrat gewählt werden, gilt für Sie ein besonderer Kündigungsschutz und ein allgemeines Benachteiligungsverbot.
11. Nicht ohne meinen Betriebsrat!
Oft stehen Gespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Angesicht zu Angesicht an, bei denen der Mitarbeiter sich Sorgen macht. Hier hat der entsprechende Arbeitnehmer das Recht, ein Betriebsratsmitglied mit hinzuzuziehen, um auf diese Weise einen Berater an seiner Seite zu haben, der ihm dank seiner Kenntnisse im Arbeitsrecht unterstützen kann.
12. Der Betriebsrat kann Sanktionen überwachen
Auch bei möglichen (Straf-)Versetzungen und anderen Maßnahmen, die der Arbeitgeber gegenüber auffällig gewordenen Mitarbeitern veranlasst bzw. plant, hat der Betriebsrat die Möglichkeit, die Verhältnismäßigkeit der Sanktion zu prüfen und mitzureden.
13. Der Betriebsrat schützt vor Überwachung
Spätestens seit den bekannt gewordenen Skandalen ist das Thema Arbeitnehmerüberwachung aktuell und stark in Kritik geraten. Der Betriebsrat kann auch in diesen Fragen mitreden. Ob Videoüberwachung oder PC-Kontrollen - der Betriebsrat kann Maßnahmen ablehnen oder zumindest mitgestalten.
14. Spaß an der Arbeit!
Bei all den Rechten und Pflichten, die der Betriebsrat hat, darf man das Wichtigste nicht vergessen: Betriebsratsarbeit macht Spaß! Sie können für sich und Ihre Kollegen eine Menge anstoßen und erreichen, erhalten mehr Einblick in Ihr Unternehmen und können sich durch den gegebenen Schulungsanspruch selbst weiterentwickeln, z. B. in der professionellen Verhandlungsführung.
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