Kündigungsschutz

Grundsätzlich genießt der Betriebsrat einen besonderen Kündigungsschutz. So sollen Sanktionen für Betriebsratsmitglieder verhindert werden, die Aufgrund der Betriebsratsarbeit in Konflikt mit dem Arbeitgeber kommen. Der Betriebsrat ist für sein Ehrenamt besonders geschützt, um sich für die Arbeitnehmer einsetzen zu können. Auch für die Wahlvorstandsmitglieder und die Initiatoren von Betriebsratswahlen gelten entsprechende Regelungen.

Allerdings ist das kein Freifahrtschein: Es heißt nämlich im Umkehrschluss nicht, dass sich ein Mitglied des Betriebsrats nun alles erlauben darf – in Härtefällen ist er genauso kündbar wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Verstößt er gegen grundlegende Rechte und Gesetze, z. B. durch Diebstahl oder mutwillige Zerstörung, trifft ihn die Härte der Kündigung und des Gesetzes genauso, wie es auch bei allen anderen Arbeitnehmern in der Regel der Fall wäre.


Informieren Sie sich hier ausführlicher über den Kündigungsschutz und dessen Zeiträume für Betriebsratsmitglieder:
www.betriebsratswahlen.de
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