Betriebsrat Warum?

Betriebsrat – Die Wahl

Die Wahl zu einem neuen Betriebsrat ist ein vorgegebenes und komplexes Verfahren, bei dem es einige Dinge zu beachten gibt. Was das für Dinge sind, wie Sie Ihre Wahl am besten organisieren und welche Voraussetzungen ein Unternehmen überhaupt erfüllen muss, um einen Betriebsrat zu wählen, haben wir Ihnen im Folgenden in einer kurzen Übersicht zusammen gestellt.

So können Sie sich einen Überblick verschaffen, was bei der Wahl auf Sie zu kommt, welche möglichen Fehler auf Sie lauern und wie Sie sie verhindern, aber vor allem auch, welche oftmals spannenden Aufgaben mit dieser Wahl verbunden sind.

Wie wird der Betriebsrat gewählt?

Betriebsrats-Kandidatur

Sind Fristen zu beachten?

Wahlfehler und ihre möglichen Folgen

Wie wird der Betriebsrat gewählt?

Betriebsräte sind ein wichtiges Sprachrohr der Belegschaft. Zwischen März und Mai finden alle 4 Jahre bundesweit die Betriebsratswahlen statt. Aber auch außerhalb dieser Zeiträume kann jederzeit ein neuer Betriebsrat gewählt werden, falls es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt oder es zu einer Auflösung des amtierenden Betriebsrats gekommen ist.

Das Grundprinzip der Wahl ist dabei einfach und aus der Politik bekannt. Es gibt ...

  • freie
  • geheime
  • und gleiche Wahlen.

Damit es bei den Wahlen mit rechten Dingen zugeht, gibt es ein ausgeklügeltes Wahlsystem:

Betriebsratswahl - Wahlvorstand

Damit der Betriebsrat gewählt werden kann, muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Er hat die Aufgabe, die Wahlen nach dem Gesetz zu organisieren, so dass alle Arbeitnehmer zu ihrem Recht kommen.

Aber nicht jeder, der im Betrieb arbeitet, ist auch berechtigt selbst zu wählen oder sogar gewählt zu werden. Wer wahlberechtigt ist, muss der Wahlvorstand mit Hilfe des Arbeitgebers herausfinden.

Eine Checkliste wer wählen darf und wer gewählt werden darf, können Sie sich hier herunterladen.

Die Art der Wahl hängt von der Größe Ihres Betriebs und von den gegebenen Vorausetzungen ab:

 

Betriebsratswahl - Rolle des Betriebsrats

Übersicht über das Wahlverfahren bei Betriebsratswahlen

Detailliertes Hintergrundwissen zum richtigen Verfahren und genauen Ablauf der Betriebsratswahl können Sie auf unserer Seite www.betriebsratswahlen.de finden.

Dort haben wir alle wichtigen Informationen rund um die Betriebsratswahl zusammengestellt: nützliche Wahlhilfen, kostenlose Services und umfangreiches Downloadmaterial sowie umfassende Informationen zur Vorbereitung und Durchführung Ihrer Betriebsratswahl. Ob Sie eine schnelle Antwort auf eine brennende Frage benötigen, sich umfangreich in die Abläufe der Betriebsratswahl einlesen möchten oder Unterstützung bei der Kandidatengewinnung suchen – dort finden Sie garantiert etwas!

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Betriebsrats-Kandidatur

Was sollte ich „mitbringen“?

Einsatzwille – für die Interessen der Kollegen (Grundvoraussetzung)

Konfliktfähigkeit – Streit lösen, statt ihm aus dem Weg zu gehen

Kommunikationsfreude – Gespräche mit Kollegen, der Arbeitgeberseite und im Gremium

Kompromissbereitschaft – unumgänglich, wenn es vorangehen soll

Menschenkenntnis – erleichtert den Umgang mit verschiedensten Zeitgenossen

Veränderungswille – agieren statt reagieren!

Die Bereitschaft, sich auch mit juristischen Sachverhalten auseinander zu setzen, ist hilfreich, aber keine Bedingung.

Wie gehe ich vor?

Achtung: Frist einhalten!

Kandidaten-Vorschläge müssen beim Wahlvorstand eingereicht werden. Dafür gibt es – je nach Art der Betriebsratswahl – unterschiedliche gesetzliche Fristvorgaben:

  • Im normalen Wahlverfahren (vorgeschrieben für alle Betriebe mit mehr als 200 wahlberechtigten Mitarbeitern), können Kandidaten ab dem Aushang des Wahlausschreibens vorgeschlagen werden – allerdings nur innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen.
  • Im vereinfachten Wahlverfahren (zwingend für Betriebe mit bis zu 100 wahlberechtigten Mitarbeitern, ferner in Betrieben mit 101-200 wahlberechtigten Mitarbeitern, sofern sich der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber auf dieses Verfahren geeinigt hat) wird unterschieden:
    • Existiert bereits ein Betriebsrat, der den Wahlvorstand einsetzt handelt es sich um das sog. einstufige Wahlverfahren. Hier können Wahlvorschläge bis 1 Woche vor dem Wahltag eingereicht werden.
    • Handelt es sich um das sog. zweistufe Wahlverfahren (der Betriebsrat wird zum ersten Mal überhaupt gewählt), müssen die Wahlvorschläge während der Wahlversammlung abgegeben werden.

Wer sich der Wahl zum Betriebsrat stellen möchte, muss als Kandidat auf einer Liste benannt werden, oder sich selbst benennen. Wichtig ist dabei, dass jeder Wahlvorschlag bzw. jede Liste durch Unterschriften anderer, wahlberechtigter Arbeitnehmer gestützt werden muss. Man spricht hier von Stützunterschriften. Zahlenmäßige Vorgabe hierbei sind 5 % der Belegschaft, maximal aber 50 Stützunterschriften. In Betrieben mit 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern bedarf es hingegen immer nur 2 Stützunterschriften und in noch kleineren Betrieben (5-20 wahlberechtigte Arbeitnehmer) sind Stützunterschriften gar nicht mehr erforderlich.
Jeder „Unterstützer“ darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Ein Bewerber darf sich übrigens auch selber unterstützen!

Natürlich darf auch die Unterschrift des Bewerbers selbst nicht fehlen. Als weitere Angaben muss der Wahlvorschlag außerdem neben dem Vor- und Nachnamen das Geburtsdatum und die Art der Beschäftigung des Wahlkandidaten beinhalten

.

Dann heißt es: Eigen-PR machen!

Ausreichend Stützunterschriften garantieren noch nicht, auch tatsächlich gewählt zu werden! Bis zum Tag der Betriebsratswahl müssen Sie möglichst viele Beschäftigte von sich als idealem Kandidaten überzeugen. Rühren Sie also fleißig die Werbetrommel für Ihre Person und Ihre Argumente!

Sind Fristen zu beachten?

Der gesetzliche Rahmen zur Wahl eines neuen Betriebsrats ist eng – das kann erleichternd sein, da man sich „nur“ an vorgegebene Abläufe zu halten hat. Auf der anderen Seite kann aber genau das zum Problem werden, wenn man diese Abläufe mal nicht richtig einhält – z. B. wenn es um bestimmte Fristen geht:
So gibt es zum Einen strenge, gesetzliche Fristen, an die man sich bei der Wahl zu halten hat, zum Anderen gibt es aber auch „eigene“ Fristen, die man sich bei der Organisation der Wahl selbst setzen sollte.

Gesetzliche Fristen betreffen zum Beispiel:

  • Die Dauer der gesamten Wahlzeit
  • Die Bestellung des Wahlvorstandes
  • Das Einreichen von Wahlvorschlägen
  • usw.

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist natürlich zwingend nötig – werden diese nicht beachtet oder sogar komplett ignoriert, kann dies ggf. zur Anfechtung der Wahl führen und alles war mehr oder weniger umsonst.

Die selbst gesetzten Fristen sind aber nicht von geringerer Bedeutung: Sie können verhindern, dass man zum Ablauf der Wahl in unnötigen Zeitdruck gerät, unter dem häufig Fehler passieren. Man sollte diese eigenen Fristen also im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestenfalls so ausdehnen, dass dieser Zeitdruck zum großen Finale hin verhindert wird.

Aber lassen Sie sich nicht abschrecken – mit etwas Hintergrundwissen und einer vorausschauenden Planung zu Beginn der Betriebsratswahl ist es kein Problem, den vorgegebenen Zeitplan einzuhalten und einen eigenen Zeitrahmen abzustecken.

Informieren Sie sich hier näher über gesetzliche Fristen und lassen Sie sich bei der Erstellung ihres eigenen Zeitplans helfen.
www.betriebsratswahlen.de
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Wahlfehler und ihre möglichen Folgen

Natürlich können einem gerade bei einem stark reglementierten Verfahren wie der Betriebsratswahl schnell Fehler unterlaufen: Da wird vielleicht jemand als wahlberechtigt erklärt, der es nicht ist, es wird jemand als Kandidat aufgestellt, der vielleicht nicht alle Voraussetzungen zur Kandidatur erfüllt, oder man vertippt sich lediglich bei der Erstellung des Wahlausschreibens. Alles mögliche Fehlerquellen, die Ihnen in dem aufwändigen Wahlverfahren eventuell nicht sofort auffallen.

Doch auch hier gilt: Ruhe bewahren! Selbstverständlich können gewisse Fehler zur Anfechtung und in ganz seltenen Fällen sogar zur Nichtigkeit der Wahl führen – doch bis dahin muss schon einiges passieren. Trotzdem ist das Beschaffen von Informationen und das Aneignen entsprechen-
den Hintergrundwissens unabdingbar, um eben solche Fehlerquellen überhaupt zu kennen und ausschließen zu können. Verfügen Sie diesbezüglich über ein fundiertes Grundwissen, kann Ihnen jedoch kaum noch etwas passieren und die fehlerfreie Durchführung der Wahl ist nahezu gewährleistet. Am besten besuchen Sie eine Schulung zu diesem Thema.

Unser Hinweis:
Auch der Wahlvorstand, der für die Organisation und die Kontrolle der Wahldurchführung zuständig ist, verfügt bereits über einen Schulungsanspruch (die Kosten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden)! Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Schulungsmöglichkeiten.

Informieren Sie sich hier näher über mögliche Wahlfehler und deren Vermeidung:
www.betriebsratswahlen.de
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